Wenn das Zahnfleisch behandelt werden muss
Ein festgelegter Weg über zwei Jahre — und er gehört zum Leistungskatalog.
Zeigt der Zahnfleischbefund Taschen über 3,5 Millimeter, endet der Bereich der Prophylaxe und ein Behandlungsweg beginnt. Er ist seit 2021 in einer eigenen Richtlinie geregelt und wird von der gesetzlichen Krankenkasse getragen — nicht als Zahnreinigung, sondern als eigene Leistungsstrecke über rund zwei Jahre.
Der Unterschied ist wichtig, weil Patienten häufig hören, sie bräuchten „eine Zahnreinigung für das Zahnfleisch“, und das dann selbst bezahlen. Bei nachgewiesener Parodontitis ist das nicht der Fall.
Die Strecke im Überblick
- Befund. Vollständige Messung aller Taschen, Röntgenaufnahmen, Beurteilung von Knochenverlust und Zahnbeweglichkeit. Daraus ergibt sich, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und wie schnell sie verläuft.
- Aufklärungs- und Therapiegespräch. Eine eigene Leistung mit eigenem Termin. Besprochen werden Ursachen, Risikofaktoren — vor allem Rauchen und ein nicht eingestellter Diabetes — und was die Mundhygiene leisten muss.
- Mundhygieneunterweisung. Praktisch, am eigenen Gebiss, mit Auswahl der passenden Hilfsmittel. Dieser Schritt entscheidet mehr über den Erfolg als jeder andere.
- Reinigung der Wurzeloberflächen. Die Taschen werden gereinigt und die Wurzeloberflächen geglättet, meist unter örtlicher Betäubung, in einer oder zwei Sitzungen.
- Nachuntersuchung nach etwa drei bis sechs Monaten. Es wird erneut gemessen: Wo sind die Taschen flacher geworden, wo nicht?
- Chirurgischer Eingriff — nur wenn einzelne Taschen tief geblieben sind. Dann wird das Zahnfleisch abgelöst, die Stelle offen gereinigt und wieder vernäht.
- Unterstützende Parodontitistherapie über zwei Jahre, in festgelegten Abständen je nach Schweregrad — bei leichteren Fällen einmal, bei schweren bis zu viermal jährlich.
Die Nachsorge ist die Behandlung
Das ist der Satz, auf den es ankommt. Parodontitis ist nicht heilbar im Sinne von „vorbei“; sie ist behandelbar und dann beherrschbar. Der Knochen, der verloren ist, kommt nicht zurück. Was die Behandlung leistet, ist ein Stopp — und dieser Stopp hält nur, solange die Nachsorge läuft.
Bei jedem Nachsorgetermin wird neu gemessen, gereinigt, wo es nötig ist, und die Mundhygiene besprochen. Studien zeigen durchgängig dasselbe Bild: Patienten in regelmäßiger Nachsorge verlieren über die Jahre deutlich weniger Zähne als solche, die nach der Behandlung nicht wiederkommen. Wer die Termine ausfallen lässt, verliert innerhalb weniger Jahre, was die Behandlung erreicht hat.
Nach Ablauf der zwei Jahre endet die Kassenstrecke. Die Nachsorge endet nicht — sie wird dann meist als professionelle Zahnreinigung fortgeführt, und das ist der Moment, in dem sie zur Privatleistung wird.
Was Sie selbst dazu beitragen
- Die Zwischenräume täglich reinigen. Ohne diesen Schritt ist die Behandlung nicht zu halten — dort sitzt der Belag, der die Taschen wieder aufbaut.
- Das Rauchen einstellen oder mindestens deutlich reduzieren. Es ist der stärkste beeinflussbare Risikofaktor und verschlechtert zugleich das Behandlungsergebnis.
- Bei Diabetes auf die Einstellung achten. Die Wechselwirkung läuft in beide Richtungen: schlecht eingestellter Blutzucker verschlechtert das Zahnfleisch, behandeltes Zahnfleisch verbessert die Blutzuckerwerte.
- Die Nachsorgetermine wahrnehmen, auch wenn nichts wehtut. Dass nichts wehtut, ist bei Parodontitis der Normalfall, nicht das Entwarnungssignal.