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Was eine Zahnreinigung kostet

Warum die Spanne so groß ist — und wer etwas dazugibt.

Für gesetzlich Versicherte ist die professionelle Zahnreinigung keine Leistung des Leistungskatalogs, sondern eine Privatleistung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet, und zwar je gereinigtem Zahn. Das erklärt die Spanne, die Patienten zwischen Praxen und manchmal auch zwischen zwei eigenen Terminen erleben.

Woraus sich der Betrag zusammensetzt

Vier Größen bestimmen den Preis:

  • Die Zahl der Zähne. Ein vollständiges Gebiss hat 28 bis 32 Zähne. Wer Lücken hat, zahlt entsprechend weniger; Implantate und überkronte Zähne werden mitgereinigt und mitgerechnet.
  • Der Aufwand je Zahn. Viel Zahnstein, tiefe Furchen, freiliegende Zahnhälse und schwer zugängliche Stellen kosten Zeit.
  • Der Steigerungsfaktor. Die Gebührenordnung gibt für jede Leistung einen Grundbetrag vor, den die Praxis je nach Schwierigkeit mit einem Faktor versehen darf. Derselbe Handgriff kann deshalb legitim unterschiedlich viel kosten.
  • Zusatzleistungen. Ein Fluoridlack, eine Anfärbung, eine ausführliche Beratung oder eine Betäubung können eigene Positionen sein.

Was Sie deshalb erwarten dürfen: eine Auskunft vor dem Termin, welche Leistungen geplant sind und mit welchem Betrag zu rechnen ist. Bei umfangreicheren Behandlungen ist ein schriftlicher Heil- und Kostenplan üblich. Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, braucht diesen Plan ohnehin.

Was die gesetzliche Krankenkasse dazugibt

Die Reinigung selbst zahlt die gesetzliche Kasse nicht. Viele Kassen gewähren aber freiwillig einen Zuschuss — als Satzungsleistung, über ein Bonusprogramm oder gegen Einreichen der Rechnung. Wie hoch er ist und wie oft im Jahr er gilt, entscheidet jede Kasse selbst, und die Bedingungen ändern sich häufiger als die Gebührenordnung.

Was die Kasse dagegen immer übernimmt, sind zwei benachbarte Leistungen, die oft mit der Reinigung verwechselt werden:

  • Die Entfernung von Zahnstein oberhalb des Zahnfleischrands, einmal im Kalenderjahr. Das ist deutlich weniger als eine vollständige Reinigung — die Zwischenräume und der Bereich unter dem Zahnfleischrand gehören nicht dazu.
  • Die Untersuchung des Zahnfleischs alle zwei Jahre sowie die strukturierte Behandlung und Nachsorge, wenn eine Parodontitis festgestellt wurde.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es zusätzlich eigene Vorsorgeleistungen, die die Kasse trägt. Dazu gehören Mundhygieneunterweisung, Fluoridierung und die Versiegelung der bleibenden Backenzähne.

Zahnzusatzversicherung

Viele Zusatztarife erstatten die Reinigung, oft begrenzt auf einen Jahresbetrag oder auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Drei Punkte sind dabei regelmäßig entscheidend und stehen im Kleingedruckten:

  • Wartezeiten nach Vertragsbeginn.
  • Ob der Betrag je Kalenderjahr oder je Versicherungsjahr gilt.
  • Ob eine Staffelung in den ersten Jahren greift, die den Erstattungsbetrag zunächst begrenzt.

Für privat Versicherte richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif. Auch hier lohnt der Blick auf die Begrenzung pro Jahr.

Steuer und Arbeitgeber

Die selbst getragenen Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, soweit sie die individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Manche Arbeitgeber bezuschussen Prophylaxe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung — ein Blick in die eigenen Sozialleistungen kostet nichts.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die professionelle Zahnreinigung ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
  • Abgerechnet wird pro Zahn, nicht pauschal. Wer mehr Zähne und mehr Belag hat, zahlt mehr — deshalb schwanken die Beträge zwischen den Praxen und zwischen zwei Terminen derselben Person.
  • Viele gesetzliche Kassen geben freiwillig etwas dazu, meist einmal oder zweimal im Jahr. Die Höhe ist Kassensache und ändert sich regelmäßig.
  • Ein Heil- und Kostenplan oder ein schriftlicher Kostenvoranschlag vor dem Termin verhindert Überraschungen.